Themis
Anmelden
Oberlandesgericht Düsseldorf·I-16 U 196/13·09.10.2014

Berufung: Zahlung Zug um Zug gegen Abtretung von Kommanditanteilen

ZivilrechtGesellschaftsrechtSchuldrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin hatte Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf änderte das landgerichtliche Urteil und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von insgesamt 37.900 € Zug um Zug gegen Abtretung ihrer Beteiligungen an zwei Gesellschaften sowie zur Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Ferner stellte das Gericht den Verzug der Beklagten mit der Annahme der Abtretungen fest; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ausgang: Berufung der Klägerin stattgegeben; Beklagte zur Zahlung von 37.900 € Zug um Zug gegen Abtretung verurteilt und in Verzug mit Annahme der Abtretungen festgestellt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein gerichtlicher Zahlungsanspruch kann als Zug-um-Zug-Verurteilung gegen Abtretung von Gesellschaftsanteilen durchgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs vorliegen.

2

Die Feststellung des Verzugs mit der Annahme einer Abtretung ist möglich und begründet die daraus folgenden Rechtsfolgen (insbesondere Verzugszinsen).

3

Vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren sind zu erstatten, wenn der geltend gemachte Anspruch begründet ist und die Gebührenhöhe nachvollziehbar dargelegt wurde.

4

Verzugszinsen sind ab Rechtshängigkeit zu gewähren, sofern ein fälliger Zahlungsanspruch besteht.

Vorinstanzen

Landgericht Düsseldorf, 10 O 581/11

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und die Beklagte verurteilt,

1.

an die Klägerin 20.050,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung ihrer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft M… „… mbH & Co. KG;

2.

an die Klägerin 17.850,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung ihrer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft C… … mbH & Co. KG;

3.

an die Klägerin vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.995,80 € brutto (1,8 Geschäftsgebühr aus 37.900,00 € zuzüglich Auslagenpauschale und MwSt) zu erstatten.

II.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Annahme der Abtretungen in Verzug ist.

III.

Die Kosten beider Rechtszüge werden der Beklagten auferlegt.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

V.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 37.900 €

Rubrum

1

 D…                                                          S…                                                                      Dr.P…