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Oberlandesgericht Düsseldorf·I-15 U 62/08·06.07.2009

OLG Düsseldorf: Verurteilung nach Anerkenntnis – Abänderung des LG-Urteils

ZivilrechtSchuldrechtZivilprozessrechtTeilweise stattgegeben

KI-Zusammenfassung

Die Kläger nahmen einen Teil ihrer Klage in Höhe von 700 € zurück. Das Oberlandesgericht Düsseldorf änderte das Urteil des Landgerichts Kleve und verurteilte die Beklagte aufgrund ihres Anerkenntnisses vom 16. Juni 2009 zur Zahlung von 4.744,33 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. März 2007. Die Kosten wurden anteilig 13%/87% verteilt; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ausgang: Klage unter Berücksichtigung der Klagerücknahme teilweise stattgegeben; Beklagte zur Zahlung von 4.744,33 € nebst Zinsen verurteilt, Kosten anteilig verteilt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein vom Beklagten erklärtes Anerkenntnis begründet eine zu berücksichtigende Zahlungspflicht und kann Grundlage für die Abänderung einer vorangegangenen Entscheidung sein.

2

Die Zurücknahme eines Teils der Klage führt dazu, dass lediglich über den nicht zurückgenommenen verbleibenden Anspruch entschieden wird.

3

Verzugszinsen können für einen konkret benannten Zeitraum ab einem bestimmten Datum in einer im Urteil festzusetzenden Höhe über dem Basiszinssatz zugesprochen werden.

4

Die Kostenentscheidung bemisst sich nach dem Erfolg der Parteien; das Gericht kann die Kosten anteilig entsprechend dem jeweiligen Erfolg verteilen.

Tenor

Die Beklagte wird – nachdem die Kläger ihre Klage in Höhe eines Betrages von 700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. März 2007 zurückgenommen haben - in Abänderung des am 18. Februar 2008 verkündeten Urteils der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve auf ihr Aner-kenntnis vom 16. Juni 2009 hin verurteilt, an die Kläger 4.744,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. März 2007 zu zah-len.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 13 % den Klägern und zu 87% der Beklag-ten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: bis 5.500,00 €