Themis
Anmelden
Oberlandesgericht Düsseldorf·I-10 U 1/17·05.07.2017

Anerkenntnisurteil: Zahlung und Freistellung der Beklagten bestätigt

ZivilrechtAllgemeines ZivilrechtZivilprozessrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Das OLG Düsseldorf änderte das LG-Urteil ab und verurteilte die Beklagte aufgrund ihres Anerkenntnisses zur Zahlung von 42.482,31 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2010 sowie zur Freistellung von 1.706,93 € außergerichtlichem Honorar. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ausgang: Beklagte aufgrund ihres Anerkenntnisses zur Zahlung von 42.482,31 € nebst Zinsen und zur Freistellung von außergerichtlichem Honorar verurteilt; Kosten der Beklagten auferlegt

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Anerkenntnis kann Grundlage eines vollstreckbaren Anerkenntnisurteils sein, durch das die anerkennende Partei zur Erfüllung der anerkannten Geldforderung verurteilt wird.

2

Zinsen auf eine Geldforderung sind ab dem in der Entscheidung oder im Anerkenntnis genannten Zeitpunkt bis zur vollständigen Zahlung zu gewähren.

3

Die Kosten des Rechtsstreits werden regelmäßig der unterliegenden Partei auferlegt und können im Urteil festgesetzt werden.

4

Ein im Anerkenntnis enthaltener Anspruch auf Freistellung gegenüber drittbezogenen Kosten (z.B. außergerichtliche Anwaltshonorare) ist vollstreckungsfähig, soweit er bestimmt und bezifferbar ist.

Zitiert von (1)

1 zustimmend

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 04.05.2016, Az. 9 O 235/14, wird die Beklagte ihrem Anerkenntnis gemäß verurteilt, an die Klägerin 42.482,31 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2010 zu zahlen und die Klägerin von dem außergerichtlichen Honoraranspruch der Kanzlei K. in Höhe von 1.706,93 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 42.482,31 Euro.