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Oberlandesgericht Düsseldorf·I-1 U 46/12·13.05.2013

Berufung erfolgreich: Beklagte zur Zahlung von 104.013,15 € verurteilt (OLG Düsseldorf)

ZivilrechtZivilprozessrechtKostenrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Die Kläger hatten mit ihrer Berufung Erfolg; das Oberlandesgericht Düsseldorf änderte das Urteil des Landgerichts ab und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 104.013,15 € nebst Zinsen seit dem 28. März 2011. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Eine nähere Begründung des Tenors ist im Auszug nicht enthalten.

Ausgang: Berufung der Kläger wurde stattgegeben; Beklagte zur Zahlung von 104.013,15 € nebst Zinsen verurteilt, Kosten getragen, Urteil vorläufig vollstreckbar

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Berufungsgericht kann das Urteil der Vorinstanz abändern und einen neuen Tenor verkünden, der die Leistungs- und Kostenfolgen verbindlich regelt.

2

Ein Anerkenntnis- bzw. Zahlungsurteil kann die Verpflichtung zur Leistung einer konkreten Geldsumme einschließlich Zinsen verbindlich feststellen.

3

Die Kostenentscheidung trifft grundsätzlich die unterliegende Partei und kann im Tenor entsprechend angeordnet werden.

4

Ein Urteil kann als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, sodass die Vollstreckung trotz anhängigen Rechtsmittels ermöglicht wird.

Vorinstanzen

Landgericht Düsseldorf, 10 O 109/11

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 8. November 2011 verkündete

Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und insgesamt

wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 104.013,15 € nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. März 2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Rubrum

1

 Dr. S.                                           K.                                          V.