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Oberlandesgericht Düsseldorf·4 Ws 235/17·31.05.2017

Beschwerdeverfahren: Beschwerde als unbegründet verworfen (Tenor ohne Entscheidungsgründe)

VerfahrensrechtRechtsmittelrechtKostenrechtVerworfen

KI-Zusammenfassung

Die Beschwerde wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 01.06.2017 als unbegründet verworfen. Das Gericht stellte fest, dass die Gründe der angefochtenen Entscheidung zutreffend und nicht ergänzungsbedürftig seien; deshalb enthält die Entscheidung neben dem Tenor keinen weiteren Text. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Ausgang: Beschwerde als unbegründet verworfen; Entscheidung gebührenfrei, Kosten nicht erstattet

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine Beschwerde wird verworfen, wenn das Revisions- oder Beschwerdegericht die Gründe der angefochtenen Entscheidung als zutreffend und nicht ergänzungsbedürftig erachtet.

2

Das Gericht kann sich in seiner Entscheidung auf die Gründe der Vorinstanz beziehen und die weitere Begründung auf den Tenor beschränken, wenn keine Ergänzungsbedürftigkeit vorliegt.

3

Die Kosten- und Gebührenentscheidung kann getrennt vom Tenor getroffen werden; eine Entscheidung kann gebührenfrei ergehen und zugleich die Erstattung von Kosten verneinen.

Vorinstanzen

Landgericht Krefeld, 322 SH 2/16

Tenor

1. Die Beschwerde wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet verworfen.

2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Rubrum

1

Die Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen weiteren Entscheidungstext.