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Oberlandesgericht Düsseldorf·4 Ws 234/17·31.05.2017

Beschwerdeverwerfung des OLG Düsseldorf: Beschwerde als unbegründet verworfen

VerfahrensrechtRechtsmittelverfahrenKostenrechtVerworfen

KI-Zusammenfassung

Die Beschwerde gegen die angefochtene Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf als unbegründet verworfen. Das Gericht hält die Gründe der Vorentscheidung für zutreffend und nicht ergänzungsbedürftig, sodass kein Erfolg der Beschwerde vorliegt. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; eine Kostenerstattung erfolgt nicht. Weitere Entscheidungsgründe sind nicht enthalten.

Ausgang: Beschwerde als unbegründet verworfen; Entscheidung gebührenfrei, keine Kostenerstattung

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine Beschwerde ist zu verwerfen, wenn die angefochtene Entscheidung zutreffend ist und keiner Ergänzung bedarf.

2

Fehlt es an durchgreifenden Mängeln in der angefochtenen Entscheidung, fehlt der Beschwerde die Aussicht auf Erfolg.

3

Ein Beschluss kann gebührenfrei ergehen; zugleich kann die Erstattung von Kosten ausgeschlossen werden.

4

Wenn im Tenor festgestellt wird, dass die angefochtenen Gründe zutreffend und nicht ergänzungsbedürftig sind, bedarf es keiner zusätzlichen Begründung im Beschluss.

Vorinstanzen

Landgericht Krefeld, 322 SH 4/15

Tenor

1. Die Beschwerde wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet verworfen.

2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Rubrum

1

Die Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen weiteren Entscheidungstext.