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Oberlandesgericht Düsseldorf·20 W 12/23·19.06.2023

Sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen LG-Beschluss zurückgewiesen

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Gläubigerin richtete eine sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Beschwerde mit Beschluss vom 20.06.2023 zurück und verpflichtete die Gläubigerin zur Tragung der Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die im Auszug enthaltenen Angaben beschränken sich auf Tenor und Kostenentscheidung; inhaltliche Entscheidungsgründe sind nicht wiedergegeben.

Ausgang: Sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf zurückgewiesen; Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss eines Landgerichts kann zurückgewiesen werden, wenn die Rechtsbehelfsgründe nicht zu einer Abänderung des angefochtenen Beschlusses führen.

2

Bei Zurückweisung der sofortigen Beschwerde trägt regelmäßig die unterliegende Beschwerdeführerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3

Das Oberlandesgericht entscheidet im sofortigen Beschwerdeverfahren über Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und kann diese im Tenor als zurückgewiesen feststellen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Januar 2023 wird zurückgewiesen.

      Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.