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LG Karlsruhe·18 O 24/18·04.06.2018

Versäumnisurteil: Rückabwicklung und Freistellung wegen Motormanipulation

ZivilrechtKaufrechtSachmängelhaftung/SchadensersatzrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Der Kläger verlangte Zahlung, Freistellung von Bankverbindlichkeiten und Übereignung eines Mercedes sowie Feststellungen wegen Motormanipulation. Das Landgericht hat die Anträge im Versäumnisurteil weitgehend stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung, Freistellung und Übergabe verurteilt. Zudem wurde Annahmeverzug und Ersatzpflicht für weitere Schäden festgestellt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ausgang: Klägeranträge auf Zahlung, Freistellung, Übergabe und Feststellungen wegen Motormanipulation im Wesentlichen stattgegeben (Versäumnisurteil)

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei erheblichen Mängeln am Kaufgegenstand kann der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen; dies umfasst Leistungsaustausch, Herausgabe des Fahrzeugs und ggf. Freistellung von mit dem Kauf verbundenen Bankverbindlichkeiten.

2

Annahmeverzug liegt vor, wenn die empfangspflichtige Partei die Annahme der angebotenen Sache verweigert; das Gericht kann diesen Annahmeverzug feststellen und daraus resultierende Rechtsfolgen anordnen.

3

Eine Verpflichtung zum Ersatz von Schäden umfasst auch solche Folgen, die auf einer Manipulation des Motors oder auf erforderlichen Behebungsmaßnahmen beruhen, soweit ein haftungsbegründender Sachverhalt vorliegt.

4

Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten sind bei einem obsiegenden Anspruch erstattungsfähig und können dem Unterlegenen auferlegt werden.

5

Erscheint die beklagte Partei nicht zur Verhandlung, kann das Gericht im Versäumnisurteil aufgrund des Parteivortrags den geltend gemachten Anspruch ganz oder teilweise stattgeben.

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.886,54 EUR nebst weiterer Zinsen aus 13.022,18 EUR in Höhe von 4 Prozent pro Jahr seit dem 01.03.2018 zu zahlen und den Kläger von den aktuell noch bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der M. Bank AG aus dem Darlehensvertrag zur Darlehensvertragsnummer xxx in Höhe von 16.188,14 EUR freizustellen, Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs Daimler Mercedes-Benz C-Class (C 220 d T) mit der Fahrzeugidentifikationsnummer xxx und Übertragung des dem Kläger gegenüber der M. Bank AG zustehenden Anwartschaftsrechts auf Übereignung des vorstehend bezeichneten Fahrzeuges.

2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des im Antrag Ziffer 1 genannten Fahrzeugs seit dem 10.03.2018 in Annahmeverzug befindet.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 EUR zu zahlen und den Kläger von weiteren Rechtsanwaltskosten in Höhe von 513,49 EUR gegenüber xxx freizustellen.

4. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle weiteren Schäden zu ersetzen, die dieser aus der Manipulation des Motors oder entsprechenden Behebungsmaßnahmen an dem im Antrag Ziffer 1 genannten Fahrzeug erleidet.

5. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

7. Der Streitwert wird auf 25.580,13 EUR festgesetzt.