Streitwertneufestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren
KI-Zusammenfassung
Das Landgericht setzte im selbstständigen Beweisverfahren den Streitwert durch Beschluss vom 09.03.2021 neu auf 137.500,00 € fest. Zur Begründung verweist der Beschluss auf den Schriftsatz der Antragsgegnervertreter vom 05.03.2021. Es handelt sich um eine verfahrensrechtliche Streitwertentscheidung über die Bemessung des Prozesswerts.
Ausgang: Antrag auf Neufestsetzung des Streitwerts im selbstständigen Beweisverfahren wurde durch Beschluss auf 137.500,00 € stattgegeben
Abstrakte Rechtssätze
Die Neufestsetzung des Streitwerts in einem selbstständigen Beweisverfahren erfolgt durch Beschluss des zuständigen Gerichts.
Das Gericht kann seine Begründung zur Streitwertfestsetzung auf einen zutreffenden Schriftsatz einer Verfahrenspartei verweisen, sofern dieser die maßgeblichen Feststellungen enthält.
Die Festsetzung des Streitwerts im selbstständigen Beweisverfahren bestimmt den maßgeblichen Wert für Gebühren- und Kostenermittlung und ist dem Verfahren als verfahrensrechtliche Entscheidung zuzuordnen.
Tenor
Der Streitwert wird neu festgesetzt auf 137.500,00 € festgesetzt.
Gründe
Auf die zutreffende Darstellung im Schriftsatz der Antragsgegnervertreter vom 05.03.2021 wird verwiesen.