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Landgericht Wuppertal·7 O 157/09·15.09.2013

Vergleich zur Abgeltung von Ansprüchen aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

ZivilrechtVersicherungsvertragsrechtVergleichsrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Die Parteien schlossen vor dem Landgericht einen gerichtlichen Vergleich: Die Beklagte zahlt 49.000 EUR zur Abgeltung geltend gemachter Berufsunfähigkeitsrenten und Beitragsfreistellungen. Mit der Zahlung wird die streitgegenständliche Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gegenüber der Hauptversicherung ausgeschlossen und weitere Ansprüche hieraus ausgeschlossen. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben; der Streitwert festgesetzt.

Ausgang: Gerichtlicher Vergleich: Beklagte zahlt 49.000 EUR zur Abgeltung; Zusatzversicherung/Ansprüche werden ausgeschlossen; Kosten gegeneinander aufgehoben; Streitwert festgesetzt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein gerichtlicher Vergleich, durch den die Parteien Zahlung und gegenseitigen Verzicht vereinbaren, beendet die streitgegenständlichen Ansprüche im vereinbarten Umfang und schließt weitere Geltendmachungen aus, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

2

Durch eine vereinbarte Abgeltungszahlung kann eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gegenüber der Hauptversicherung als erledigt erklärt und jede weitere Inanspruchnahme ausgeschlossen werden.

3

Die Parteien können im Rahmen eines Vergleichs die Kostenentscheidung einvernehmlich geregelt wissen; das Gericht nimmt die Kostenaufhebung in den Tenor auf.

4

Das Gericht hat den Streitwert des Rechtsstreits und des Vergleichs festzusetzen, um die Grundlage für Gebühren- und Kostenfragen zu schaffen.

Tenor

                                                                      Vergleich

1.

 Die Beklagte zahlt an den Kläger zur Abgeltung der Klageforderung, namentlich geltend gemachter Berufsunfähigkeitsrente für Vergangenheit und Zukunft sowie geltend gemachter Beitragsfreistellung für Vergangenheit und Zukuft, 49.000,00 EUR.

2.

 Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit Zahlung des vorgenannten Betrages die streitgegenständliche Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Hauptversicherung (Rentenversicherung Nr. XXX) ausgeschlossen ist und dass aus dieser Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung keine weiteren Ansprüche mehr geltend gemacht werden können, insbesondere auch keine Ansprüche auf Beitragsfreistellung von der Hauptversicherung.

3. Die Parteien stellen klar und sind XXX unverändert fortgeführt wird.

4. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs einschließlich der Berufungsinstanz werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf jeweils 105.387,66 EUR festgesetzt.