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Landgericht Wuppertal·4 O 252/16·10.07.2017

Klageabweisung durch LG Wuppertal; Kostenentscheidung und vorläufige Vollstreckbarkeit mit 110% Sicherung

ZivilrechtAllgemeines ZivilrechtZivilprozessrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Kläger wurde mit seiner Klage abgewiesen. Das Landgericht Wuppertal verurteilte ihn zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Weitere Entscheidungsgründe oder der materielle Streitgegenstand sind im Tenor nicht angegeben.

Ausgang: Klage des Klägers abgewiesen; Kläger trägt die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 110 %.

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei Abweisung der Klage wird die unterliegende Partei grundsätzlich zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt.

2

Ein Urteil kann vom Gericht gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar erklärt werden; Höhe und Umfang der Sicherheitsleistung bestimmt das Gericht in der Anordnung.

3

Aus dem bloßen Tenor eines Urteils lassen sich ohne Kenntnis der Entscheidungsgründe regelmäßig keine verlässlichen Schlussfolgerungen zum materiellen Streitgegenstand oder zur rechtlichen Begründung ziehen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.