Zahlungsurteil: Gesamtschuldnerische Verurteilung der Beklagten 2–4 zu 5.100 € nebst Zinsen
KI-Zusammenfassung
Die Kläger begehrten eine Geldzahlung; das Landgericht verurteilte die Beklagten 2, 3 und 4 als Gesamtschuldner zur Zahlung von 5.100,00 € zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 07.02.2005. Die Gerichtskosten tragen die Beklagten 2–4; von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten 1 werden die Kläger belastet. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ausgang: Klage teilweise stattgegeben: Beklagte 2–4 zur Zahlung verurteilt; Kosten- und Zinsentscheidung getroffen, Urteil vorläufig vollstreckbar
Abstrakte Rechtssätze
Mehrere Schuldner können als Gesamtschuldner verurteilt werden, sodass der Gläubiger die geschuldete Leistung gegenüber jedem von ihnen verlangen kann.
Bei zivilrechtlichen Geldansprüchen kann das Gericht Verzugszinsen in Höhe eines über dem Basiszinssatz liegenden Satzes ab einem bestimmten Zeitpunkt zusprechen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt grundsätzlich die unterlegene Partei; das Gericht kann abweichende Zuweisungen treffen, insbesondere hinsichtlich außergerichtlicher Kosten einzelner Beteiligter.
Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden; dies ermöglicht dem obsiegenden Teil die sofortige Zwangsvollstreckung trotz eingelegter Rechtsmittel.
Tenor
Die Beklagten zu 2, 3 und 4 werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger 5.100,00 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2005 zu zah-len.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 2, 3 und 4, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1., die die Kläger zu tragen haben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Rubrum
(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)