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Landgericht Münster·23 O 60/07·10.05.2007

Zahlungsurteil: Verurteilung zur monatlichen Rente und Auszahlung rückständiger Renten

ZivilrechtSchuldrechtZivilprozessrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Der Kläger begehrte Zahlung einer monatlichen Rente sowie rückständiger Rentenbeträge. Das Landgericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung einer monatlichen Rente von 5.009,06 € ab 01.04.2007 und zur Auszahlung der aufgelaufenen Beträge für Okt. 2006–März 2007 nebst Verzugszinsen. Die Beklagte trägt die Prozesskosten; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Aus dem Aktenauszug liegt kein weiterer Entscheidungstext vor.

Ausgang: Klage des Klägers auf Zahlung einer monatlichen Rente und rückständiger Beträge in vollem Umfang stattgegeben; Beklagte zur Zahlung verurteilt

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann die Leistung einer monatlichen Rente in einer bestimmten Höhe und mit festem Beginn zusprechen.

2

Rückständige periodische Zahlungen können für einzelne Zeiträume als Einmalbeträge zugesprochen und mit Verzugszinsen belegt werden.

3

Verzugszinsen können mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz festgesetzt werden.

4

Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits, soweit das Gericht dies im Tenor anordnet.

5

Ein Urteil kann im Tenor ausdrücklich als vorläufig vollstreckbar erklärt werden.

Zitiert von (1)

1 neutral

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

1 an den Kläger eine monatliche Rente in Höhe von 5.009,06 €, zahlbar zum 3. Werktag eines jeden Monats, beginnend mit dem 01.04.2007, zu zahlen;

2 an den Kläger einen Betrag in Höhe von 35.063,42 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus

  5.009,06 € für die Zeit vom 01.10.2006 – 31.10.2006

10.018,12 € für die Zeit vom 01.11.2006 – 30.11.2006

15.027,18 € für die Zeit vom 01.12.2006 – 31.12.2006

20.036,24 € für die Zeit vom 01.01.2007 – 31.01.2007

25.045,30 € für die Zeit vom 01.02.2007 – 28.02.2007

30.054,36 € für die Zeit vom 01.03.2007 – 31.03.2007

35.063,42 € für die Zeit ab dem 01.04.2007

zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Rubrum

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.