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Landgericht Münster·022 O 220/08·15.12.2008

Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbswidriger eBay‑Angebote und AGB‑Formulierungen

Gewerblicher RechtsschutzWettbewerbsrecht (UWG)FernabsatzrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Der Antragsteller begehrt Unterlassung gegen den Antragsgegner wegen irreführender Angaben und unwirksamer AGB-Formulierungen bei eBay-Fernabsatzangeboten. Zentrale Fragen betrafen unklare Garantieangaben, die Widerrufsbelehrung und mehrere AGB-Klauseln. Das Landgericht gab den Unterlassungsantrag statt und verbot konkret benannte Formulierungen; zur Durchsetzung wurden Ordnungsmittel angedroht. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Antragsgegner auferlegt.

Ausgang: Unterlassungsantrag wegen wettbewerbswidriger eBay‑Angebote und unwirksamer AGB‑/Belehrungsformulierungen vollumfänglich stattgegeben

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei Fernabsatzverträgen ist die Angabe einer Garantie nur zulässig, wenn Inhalt, Dauer, räumlicher Geltungsbereich sowie Name und Anschrift des Garantiegebers klar und vollständig angegeben werden und die gesetzlichen Verbraucherrechte unberührt bleiben.

2

Die Widerrufsbelehrung muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen; zusätzliche oder irreführende Angaben, die über Widerrufsmodalitäten täuschen (z.B. bestimmte Kontaktangaben), sind unzulässig.

3

AGB-Klauseln, die Beschaffenheitsangaben als rein informatorisch darstellen, die Gewährleistung unangemessen einschränken oder den Vertragsabschluss in für den Verbraucher überraschender Weise regeln, sind gegenüber Verbrauchern unwirksam und können wettbewerbswidrig sein.

4

Unterlassungsansprüche wegen wettbewerbswidriger Fernabsatzangebote können mit der Androhung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft durchgesetzt werden, um Wiederholungsgefahren wirksam zu begegnen.

Relevante Normen
§ 145 BGB

Tenor

Der Antragsgegner hat bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes (bis zu 250.000,00 €) oder einer Ordnungshaft (bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis zu insgesamt 2 Jahren), zu vollziehen an ihrem Inhaber, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbes gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform eBay Elektronikzubehör anzubieten,

a)

und wie folgt zu belehren: „Volle Garantie zum Artikelzustand“, ohne über Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind aufzuklären, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers anzugeben und darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden

und/oder

b)

in der Widerrufsbelehrung eines Telefonnummer zu verwenden

und/oder

c)

in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten unter Einschluss der Präsentation im Internet enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter und stellen keine Beschaffenheitsangaben dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.“

und/oder

d)

in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Die Gewährleistungsfrist beträgt bei gebrauchten Waren 12 Monate ab Erhalt der Ware...“

und/oder

e)

in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Die Präsentation der von uns angebotenen Waren stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar.“

und/oder

f)

in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Erst die Bestellung einer Ware durch den Kunden ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebots versendet die Firma an den Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Die Firma ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von 8 Tagen, beginnend mit der Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.“

und/oder

g)

in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Alle Artikel, die bei uns ab Lager sofort verfügbar sind, werden innerhalb von 5 Werktagen auf den Versandweg gebracht. Sind Artikel nicht sofort verfügbar, so dass sich die Lieferzeit verzögert, wird die Firma den Kunden davon unverzüglich unterrichten.“

wie bei der Auktion eBay ############ geschehen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Streitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.