Beschwerde gegen Beschluss des Amtsgerichts kostenpflichtig zurückgewiesen
KI-Zusammenfassung
Die Beteiligte Nr. 4 legte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 18.10.2001 ein. Das Landgericht Köln wies die Beschwerde kostenpflichtig zurück. Im vorliegenden Auszug ist nur der Tenor enthalten; nähere Entscheidungsgründe sind nicht angegeben. Die Kostenentscheidung wird der unterliegenden Partei auferlegt.
Ausgang: Beschwerde der Beteiligten zu 4) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 18.10.2001 kostenpflichtig zurückgewiesen
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung einer Beschwerde durch das Berufungs- oder Beschwerdegericht kann kostenpflichtig erfolgen; das Gericht kann dem unterliegenden Beteiligten die Kosten auferlegen.
Das Rechtsmittel der Beschwerde dient der Überprüfung von Entscheidungen des Amtsgerichts und wird von der nächsthöheren Instanz entschieden.
Der Tenor eines Urteils kann die Abweisung eines Rechtsmittels als abschließendes Ergebnis enthalten; aus dem Tenor allein lassen sich über das Ergebnis hinausgehende Entscheidungsgründe nicht entnehmen.
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 4) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 18. 10. 2001 -.4 XVII K 93 51 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.