Klageabweisung durch Landgericht Köln; Urteil vom 30.03.2010
KI-Zusammenfassung
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 30.03.2010 die Klage des Klägers abgewiesen. Der Kläger wurde zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt; das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Aus dem vorliegenden Auszug sind die entscheidungsbegründenden Umstände nicht ersichtlich.
Ausgang: Klage des Klägers abgewiesen; Kläger trägt die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung (110%).
Abstrakte Rechtssätze
Bei vollständiger Abweisung der Klage trägt der Kläger die Kosten des Rechtsstreits, soweit das Gericht nichts Abweichendes bestimmt.
Das Gericht kann die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils zulassen und dabei eine Sicherheitsleistung in prozentualer Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags festsetzen.
Aus dem bloßen Tenor ohne zugrundeliegende Entscheidungsgründe lassen sich keine weitergehenden materiell-rechtlichen Leitsätze zum Streitgegenstand ableiten.
Zitiert von (1)
1 neutral
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages v