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Landgericht Köln·3 O 351/09·29.03.2010

Klageabweisung durch Landgericht Köln; Urteil vom 30.03.2010

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 30.03.2010 die Klage des Klägers abgewiesen. Der Kläger wurde zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt; das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Aus dem vorliegenden Auszug sind die entscheidungsbegründenden Umstände nicht ersichtlich.

Ausgang: Klage des Klägers abgewiesen; Kläger trägt die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung (110%).

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei vollständiger Abweisung der Klage trägt der Kläger die Kosten des Rechtsstreits, soweit das Gericht nichts Abweichendes bestimmt.

2

Das Gericht kann die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils zulassen und dabei eine Sicherheitsleistung in prozentualer Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags festsetzen.

3

Aus dem bloßen Tenor ohne zugrundeliegende Entscheidungsgründe lassen sich keine weitergehenden materiell-rechtlichen Leitsätze zum Streitgegenstand ableiten.

Zitiert von (1)

1 neutral

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages v