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Landgericht Köln·28 O 647/08·24.02.2009

LG Köln – Klageabweisung (28 O 647/08) mit anteiliger Kostenverteilung

ZivilrechtZivilprozessrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klage in der Sache 28 O 647/08 vor dem Landgericht Köln wurde durch Urteil abgewiesen. Das Gericht legte die Kosten des Rechtsstreits den Klägern jeweils zur Hälfte auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Weitergehende Entscheidungsgründe sind dem Tenor nicht zu entnehmen.

Ausgang: Klage abgewiesen; Kosten den Klägern je zur Hälfte auferlegt; Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 110 %.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Gericht kann ein Klageverfahren durch Urteil abweisen, wodurch die geltend gemachten Ansprüche nicht stattgegeben werden.

2

Die Kostenentscheidung kann anteilig auf mehrere Kläger verteilt werden, soweit das Gericht dies im Tenor anordnet.

3

Ein Urteil kann gegen Sicherheitsleistung in prozentualer Höhe vorläufig vollstreckbar erklärt werden.

4

Die im Tenor getroffenen Regelungen zu Kosten und Vollstreckbarkeit sind unmittelbar wirksam, soweit das Gericht dies anordnet.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu je 1/2 auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.