Berufung gegen Urteil des AG Köln zurückgewiesen – Kläger trägt Kosten
KI-Zusammenfassung
Der Kläger legte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 01.03.2011 ein. Das Landgericht Köln hat die Berufung mit Beschluss vom 23.08.2011 zurückgewiesen. Das erstinstanzliche Urteil bleibt damit bestehen. Der Kläger wurde zur Tragung der Kosten des Berufungsverfahrens verurteilt; im Tenor werden keine weiteren Entscheidgründe genannt.
Ausgang: Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln als unbegründet abgewiesen; Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung der Berufung durch das Berufungsgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz in der angefochtenen Sache.
Die unterlegene Partei ist verpflichtet, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, sofern das Gericht nicht anders entscheidet.
Ein Beschluss, mit dem die Berufung zurückgewiesen wird, beendet das Berufungsverfahren in der betreffenden Sache.
Der im Tenor festgehaltene Verfahrensausgang bestimmt die materiellen Folgen (Wirkung der Entscheidung und Kostenfolge), auch wenn ausführliche Entscheidgründe im Tenor nicht wiedergegeben sind.
Vorinstanzen
Amtsgericht Köln, 147 C 298/10
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 01.03.2011 (147 C 298/10) wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.