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Landgericht Kleve·6 S 106/01·30.08.2001

Berufung gegen Urteil des Amtsgerichts Kleve zurückgewiesen

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Kläger legte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Kleve vom 23.02.2001 ein. Das Landgericht Kleve weist die Berufung zurück und bestätigt damit das angefochtene Urteil. Dem Kläger werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Aus dem vorliegenden Tenor sind die ausführlichen Entscheidungsgründe nicht ersichtlich.

Ausgang: Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Kleve vom 23.02.2001 zurückgewiesen; Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung der Berufung durch das Berufungsgericht bewirkt, dass das erstinstanzliche Urteil in der angefochtenen Fassung Bestand hat.

2

Bei Zurückweisung der Berufung kann das Gericht dem unterliegenden Berufungsführer die Kosten des Rechtsstreits auferlegen.

3

Dem Tenor allein sind die ausführlichen Entscheidungsgründe nicht zu entnehmen; für die Beurteilung der Entscheidung ist auf den vollständigen Urteilstext abzustellen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Februar 2001 verkündeten Urteil des Amtsgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechsstreits.