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Landgericht Kleve·4 T 534/16·05.04.2017

Beschwerde gegen Anerkenntnisurteil zurückgewiesen; Verfahren gerichtsgebührenfrei

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Antragstellerin erhob Beschwerde gegen ein Anerkenntnisurteil; diese Beschwerde wurde vom Landgericht Kleve zurückgewiesen. Das Gericht stellte das Verfahren gerichtsgebührenfrei und versagte die Erstattung außergerichtlicher Kosten. Gleichzeitig wurde die Zulassung einer weiteren Beschwerde an eine höhere Instanz gewährt. Ausführliche Entscheidgründe fehlen im vorliegenden Tenor.

Ausgang: Beschwerde der Antragstellerin gegen das Anerkenntnisurteil als unbegründet abgewiesen; Verfahren gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten nicht erstattet; weitere Beschwerde zugelassen

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird eine Beschwerde zurückgewiesen, bleibt die angefochtene Entscheidung in dem Umfang bestehen, in dem das Gericht sie nicht abändert.

2

Ein Gericht kann das Verfahren ausdrücklich als gerichtsgebührenfrei feststellen; dies regelt die Gebührenverpflichtung der Beteiligten für das Verfahren.

3

Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nur angeordnet, wenn das Gericht dies im Urteil ausdrücklich feststellt; ohne entsprechende Anordnung besteht kein Erstattungsanspruch.

4

Die Zulassung eines weiteren Rechtsmittels durch das Gericht kann auch dann erfolgen, wenn die gegenwärtige Beschwerde zurückgewiesen wird, und ist von der Entscheidung über die aktuelle Beschwerde zu trennen.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.