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Landgericht Kleve·4 T 33/20·17.08.2020

Zurückweisung des Rechtsmittels und Kostenverurteilung des Betroffenen

VerfahrensrechtKostenrechtBeschwerdeverfahrenAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Das Landgericht Kleve hat mit Beschluss das eingelegte Rechtsmittel zurückgewiesen und den Betroffenen zur Tragung der Kosten des Beschwerdeverfahrens verurteilt. Im Tenor werden keine weiteren materiellen Entscheidungsgründe genannt, sodass sich die Entscheidung auf prozessuale Ergebnis- und Kostenfragen beschränkt. Eine inhaltliche Säumnis des Gerichts ist aus dem Beschluss nicht ersichtlich.

Ausgang: Rechtsmittel des Betroffenen als unbegründet zurückgewiesen; Betroffener zur Tragung der Kosten des Beschwerdeverfahrens verurteilt

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung eines Rechtsmittels beendet das Beschwerdeverfahren in der Sache und führt zur Abweisung des angegriffenen Antrags oder der Beschwerde.

2

Bei Zurückweisung des Rechtsmittels kann das Gericht den Betroffenen zur Tragung der Kosten des Beschwerdeverfahrens verurteilen.

3

Die Kostenentscheidung richtet sich nach den prozessualen Vorschriften; mangels abweichender Anordnung trägt in der Regel der unterlegene Beteiligte die Verfahrenskosten.

4

Ergibt sich aus dem Tenor ausschließlich die Zurückweisung des Rechtsmittels, ist die Entscheidung primär als prozessuale Kosten- und Verfahrensentscheidung einzuordnen.

Relevante Normen
§ FamFG § 417

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.