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Landgericht Kleve·4 T 18/18·25.02.2018

Beschluss: Zurückweisung des Rechtsmittels; Kosten trägt der Gläubiger

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Das Landgericht Kleve (Beschluss 4 T 18/18, 26.02.2018) hat ein Rechtsmittel zurückgewiesen. Im Tenor ist weiter bestimmt, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Gläubiger zu tragen hat. Der vorgelegte Beschlusstext enthält keine weiteren Entscheidungsgründe; aus dem Tenor ergeben sich nur das Verfahrens­ergebnis und die Kostenentscheidung.

Ausgang: Rechtsmittel zurückgewiesen; Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Gläubiger.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Rechtsmittel ist zurückzuweisen, wenn es sich in der Sache als unbegründet erweist.

2

Bei Zurückweisung eines Rechtsmittels trägt regelmäßig die unterliegende Partei die Kosten des Beschwerdeverfahrens, sofern das Gericht nichts Abweichendes anordnet.

3

Der Tenor eines Beschlusses dokumentiert den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens; fehlen im veröffentlichten Text Begründungen, sind daraus keine weitergehenden materiellen Feststellungen herzuleiten.

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Gläubiger.