Beschluss: Zurückweisung des Rechtsmittels; Kosten trägt der Gläubiger
KI-Zusammenfassung
Das Landgericht Kleve (Beschluss 4 T 18/18, 26.02.2018) hat ein Rechtsmittel zurückgewiesen. Im Tenor ist weiter bestimmt, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Gläubiger zu tragen hat. Der vorgelegte Beschlusstext enthält keine weiteren Entscheidungsgründe; aus dem Tenor ergeben sich nur das Verfahrensergebnis und die Kostenentscheidung.
Ausgang: Rechtsmittel zurückgewiesen; Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Gläubiger.
Abstrakte Rechtssätze
Ein Rechtsmittel ist zurückzuweisen, wenn es sich in der Sache als unbegründet erweist.
Bei Zurückweisung eines Rechtsmittels trägt regelmäßig die unterliegende Partei die Kosten des Beschwerdeverfahrens, sofern das Gericht nichts Abweichendes anordnet.
Der Tenor eines Beschlusses dokumentiert den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens; fehlen im veröffentlichten Text Begründungen, sind daraus keine weitergehenden materiellen Feststellungen herzuleiten.
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Gläubiger.