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Landgericht Kleve·4 T 11/17·09.04.2017

Beschluss: Zurückweisung des Rechtsmittels und Regelung der Kostenfolgen

VerfahrensrechtRechtsmittelrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Senat des Landgerichts Kleve weist ein gegen die Vorinstanz gerichtetes Rechtsmittel zurück. Streitpunkt waren die Zulässigkeit und die Begründetheit des Rechtsmittels sowie die Kostenfolge. Das Verfahren wird gerichtsgebührenfrei geführt; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gleichwohl wird die weitere Beschwerde zugelassen.

Ausgang: Rechtsmittel des Antragstellers in der Instanz zurückgewiesen; Verfahren gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten nicht erstattet; weitere Beschwerde zugelassen

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird ein Rechtsmittel in der Instanz zurückgewiesen, ist das Rechtsmittelverfahren in dieser Instanz beendet.

2

Das Gericht kann das Verfahren trotz Zurückweisung als gerichtsgebührenfrei einstufen.

3

Bei Zurückweisung kann die Erstattung außergerichtlicher Kosten ausgeschlossen werden.

4

Die Zulassung der weiteren Beschwerde kann auch angeordnet werden, wenn das Rechtsmittel in der Instanz zurückgewiesen wird.

Vorinstanzen

Amtsgericht Kleve, 8 II 1221/16

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.