Zahlungsverurteilung: Beklagte zur Zahlung von 76.160 € und 1.336,90 € nebst Zinsen verurteilt
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin begehrte vor dem Landgericht Kleve Zahlung und wurde umfassend stattgegeben. Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 76.160,00 € (in zwei Teilbeträgen) sowie 1.336,90 € jeweils nebst Verzugszinsen; die Zinsen wurden in unterschiedlicher Höhe und für unterschiedliche Zeiträume festgesetzt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % vorläufig vollstreckbar.
Ausgang: Klage auf Zahlung von 76.160,00 € und 1.336,90 € nebst Zinsen sowie Kostenentscheidung gegen die Beklagte vollständig stattgegeben; Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung 120 %.
Abstrakte Rechtssätze
Bei Geldforderungen können Verzugszinsen in Bezug auf den Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zugesprochen werden.
Das Gericht kann für verschiedene Teile einer Geldforderung unterschiedliche Verzinsungszeiträume und Zinssätze gesondert festlegen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden regelmäßig der unterliegenden Partei auferlegt.
Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden; die Vorläufige Vollstreckbarkeit kann unter die Auflage einer Sicherheitsleistung (hier 120 %) gestellt werden.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 76.160,00 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB aus 38.080,00 € ab dem 07.04.2020 und aus weiteren 38.080,00 € seit dem 08.05.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 1.336,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p. a. ab dem 29.04.2020 zu zahlen
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar