Versäumnisurteil: Zahlung von Honoraransprüchen aus drei Mandaten
KI-Zusammenfassung
Das Landgericht Hagen erließ im Versäumnisurteil vom 9.1.2025 Zahlungsurteile zugunsten des Klägers und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Honoraransprüchen in Höhe von 10.000,00 €, 10.080,00 € und 4.410,14 €. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die titulierten Forderungen betreffen Vergütungsansprüche aus mehreren Mandatsverhältnissen.
Ausgang: Zahlungsansprüche des Klägers aus drei Mandaten in voller Höhe zugesprochen; Beklagte trägt die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar.
Abstrakte Rechtssätze
Im Versäumnisurteil kann das Gericht dem Kläger die geltend gemachten Geldforderungen in der beantragten Höhe zusprechen, soweit diese hinreichend substantiiert sind.
Mehrere Honoraransprüche aus verschiedenen Mandaten können in einem Urteil jeweils gesondert tituliert und zur getrennten Zahlung verurteilt werden.
Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, wenn das Gericht den Zahlungsanträgen des Klägers stattgibt.
Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch die sofortige Zwangsvollstreckung trotz anhängiger Rechtsbehelfe ermöglicht wird.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 10.000,00 € aus dem Mandat gegen den CE Zertifizierer Z.), mit Sitz in Paris, Frankreich, zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 10.080,00 € aus dem Mandat gegen die U. zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 4.410,14 € aus dem Mandat gegen den Implanteur P. zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.