Urteil wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe mit Einziehungsanordnung
KI-Zusammenfassung
Das Landgericht Hagen verurteilte mehrere Angeklagte wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zu Gesamtfreiheitsstrafen; bei zwei Angeklagten wurden die Strafen für Beihilfe zur Bewährung ausgesetzt. Zugleich ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 3.900.000 € an. Die Angeklagten tragen die Verfahrenskosten und Auslagen.
Ausgang: Landgericht verurteilt Angeklagte wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe, ordnet Einziehung von Wertersatz an; teilweise Strafaussetzung zur Bewährung
Abstrakte Rechtssätze
Mehrfache Steuerhinterziehung in getrennten Fällen kann jeweils gesondert strafbar sein und bei Vorliegen mehrerer Taten zu einer kumulierten Gesamtfreiheitsstrafe führen.
Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist strafbar und kann — je nach Schuldumfang und Strafzumessung — mit zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen geahndet werden.
Das Gericht kann die Einziehung von Wertersatz anordnen, um ersatzweise Vermögensvorteile aus steuerstrafbaren Handlungen abzuschöpfen.
Verurteilte tragen in der Regel die Kosten des Verfahrens sowie ihre Auslagen, sofern nichts anderes angeordnet wird.
Tenor
Der Angeklagte x wird wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
sechs Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Die Angeklagte x wird wegen Beihilfe zur Steuerhinter-ziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte x wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Hinsichtlich des Angeklagten x wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe eines Betrages von 3.900.000 € angeordnet.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.