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Landgericht Hagen·6 O 73/07·11.03.2009

Klage abgewiesen; Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit mit 110% Sicherheitsleistung

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Kläger erhoben Klage (6 O 73/07) vor dem Landgericht Hagen; das Urteil vom 12.03.2009 weist die Klage ab. Die Kosten des Rechtsstreits sind von den Klägern zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Eine weitergehende Sachbegründung ergibt sich nicht aus dem Tenor.

Ausgang: Klage als unbegründet abgewiesen; Kläger tragen die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar gegen 110% Sicherheitsleistung

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei vollständiger Abweisung der Klage sind die Kosten des Rechtsstreits vom Kläger zu tragen.

2

Das Gericht kann ein Urteil gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar erklären; die Höhe der Sicherheitsleistung kann prozentual zum jeweils zu vollstreckenden Betrag festgesetzt werden.

3

Der Tenor eines Urteils regelt verbindlich die Entscheidung über Klage, Kostenverteilung und etwaige Anordnungen zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.