Klageabweisung mit Kostenverteilung und vorläufiger Vollstreckbarkeit
KI-Zusammenfassung
Das Landgericht Duisburg weist die Klage ab. Es ordnet die Kosten des Rechtsstreits anteilig zu 82 % für Kläger 1 und zu 18 % für Klägerin 2 an. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % abwenden. Die Entscheidung begründet sich in der Nichtdurchsetzbarkeit des Klageanspruchs.
Ausgang: Klage wird abgewiesen; Kosten zu 82 % und 18 % verteilt; Urteil vorläufig vollstreckbar mit Anordnung einer 120-%-Sicherheitsleistung
Abstrakte Rechtssätze
Eine Klage ist abzuweisen, wenn der Kläger den geltend gemachten Anspruch nicht ausreichend darlegt oder nicht nachweist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt in der Regel die unterliegende Partei; das Gericht kann bei mehreren Beteiligten die Kosten anteilig verteilen.
Ein Urteil kann als vorläufig vollstreckbar erklärt werden; hiervon kann die Vollstreckung durch Anordnung einer Sicherheitsleistung abgewendet werden.
Das Gericht kann die Höhe der geforderten Sicherheitsleistung in einem angemessenen Verhältnis zum beizutreibenden Betrag festsetzen (z. B. 120 %).
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1. zu 82 % und der Klägerin zu 2. zu 18 & auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.
Rubrum
(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)