Klageabweisung mit Kostenlast, vorläufige Vollstreckbarkeit und Nichtzulassung der Berufung
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin wird mit ihrer Klage abgewiesen. Das Gericht trägt die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auf, wobei sie ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrags. Die Berufung wird nicht zugelassen.
Ausgang: Klage der Klägerin wird abgewiesen; Kosten trägt die Klägerin; Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung; Berufung nicht zugelassen
Abstrakte Rechtssätze
Bei Abweisung der Klage bestimmt das Gericht die Kosten des Rechtsstreits zugunsten der obsiegenden Partei; die unterliegende Partei trägt regelmäßig die Gerichtskosten.
Außergerichtliche Kosten werden nur erstattet, wenn das Gericht dies ausdrücklich anordnet; fehlt eine solche Anordnung, bleiben sie bei der jeweiligen Partei.
Das Gericht kann die Vollstreckung eines Urteils vorläufig zulassen und an die Leistung einer Sicherheitsleistung knüpfen, deren Höhe prozentual bemessen werden kann.
Die Zulassung der Berufung kann im Tenor versagt werden; das Gericht kann die Berufung unzulässig erklären, wenn die Voraussetzungen für ihre Zulassung nach den maßgeblichen Regeln nicht vorliegen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die trägt jedoch ihr im vorliegenden Verfahren etwa entstandene außergerichtliche Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Rubrum
(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)