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Landgericht Duisburg·4 O 106/12·23.04.2012

Zahlungsurteil: Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung von 22.759,62 € verurteilt

ZivilrechtAllgemeines ZivilrechtZivilprozessrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin siegt mit einem Zahlungsurteil: Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin €22.759,62 zu zahlen sowie Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 24.12.2011. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagtenseite; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen ausführlichen Entscheidungstext.

Ausgang: Klage der Klägerin auf Zahlung in Höhe von €22.759,62 gegen die Beklagten als Gesamtschuldner stattgegeben

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann bei Feststellung einer Geldforderung mehrere Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung verurteilen.

2

Bei zugesprochenen Geldforderungen können Zinsen in der Urteilsformel in einer bestimmten Höhe über dem jeweiligen Basiszinssatz und ab einem bestimmten Datum festgesetzt werden.

3

Die Kosten des Rechtsstreits werden regelmäßig der unterliegenden Partei bzw. den unterliegenden Parteien auferlegt.

4

Ein Urteil kann im Tenor ausdrücklich als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ermöglicht werden können.

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Euro 22.759,62 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 24.12.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Rubrum

1

Diese Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.