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Landgericht Duisburg·23 O 9/03·29.06.2003

Teilurteil: Verurteilung zur Zahlung mit Zinsen; Kostenentscheidung vorbehalten

ZivilrechtSchuldrechtForderungsrechtTeilweise stattgegeben

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin erzielte im Teilurteil einen Zahlungsanspruch gegen die Beklagte in Höhe von insgesamt 83.892,25 € sowie Zinsen in unterschiedlicher Höhe ab zwei Fälligkeitsterminen. Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung und erklärte das Urteil für vorläufig vollstreckbar. Die Entscheidung enthält keine abschließende Kostenentscheidung; diese wird dem Schlussurteil vorbehalten.

Ausgang: Teilurteil: Klage im zugewiesenen Umfang stattgegeben; Beklagte zur Zahlung von 83.892,25 € nebst Zinsen verurteilt, Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten, Urteil vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Teilurteil kann über einen bestrittenen Zahlungsanspruch entscheiden, ohne über alle Streitpunkte abschließend zu befinden.

2

Das Gericht kann die Zahlung von Geldbeträgen samt Zinsen ab bestimmten Datums festsetzen und hierzu konkrete Zinssätze bestimmen.

3

Die Kostenentscheidung kann dem Schlussurteil vorbehalten werden, wenn über weitere Ansprüche oder Tatbestände noch zu entscheiden ist.

4

Ein Urteil kann zur vorläufigen Vollstreckung bestimmt werden, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 83.892,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 43.521,75 € seit dem 03.04.2002 und von 40.370,50 € seit dem 03.07.2002 zu zahlen.Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Rubrum

1

Ohne