Themis
Anmelden
Landgericht Düsseldorf·DG - 4/2014·12.09.2016

Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen Richter; Kosten gegeneinander aufgehoben

Öffentliches RechtBeamtenrechtDisziplinarrechtEingestellt

KI-Zusammenfassung

Das Dienstgericht für Richter beim Landgericht Düsseldorf stellte das Disziplinarverfahren ein. Gegenstand war die abschließende Entscheidung über die Fortführung des Verfahrens sowie die Kostenverteilung. Das Gericht hob die Verfahrenskosten gegeneinander auf. Die Beteiligten verzichteten auf eine Begründung der Entscheidung und auf Rechtsmittel.

Ausgang: Disziplinarverfahren eingestellt; Kosten gegeneinander aufgehoben; Beteiligte verzichteten auf Begründung und Rechtsmittel.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Disziplinarverfahren kann vom zuständigen Dienstgericht eingestellt werden.

2

Die Kosten des Verfahrens können gegeneinander aufgehoben werden, wenn dies den besonderen Umständen des Einzelfalls entspricht.

3

Der ausdrückliche Verzicht der Beteiligten auf Begründung und auf die Einlegung von Rechtsmitteln ist bei der abschließenden Entscheidung zu berücksichtigen.

4

Die Einstellung eines Disziplinarverfahrens begründet keine materielle Feststellung der Vorwürfe und ist für die materielle Verantwortlichkeit nicht bindend.

Tenor

Das Disziplinarverfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Beteiligten haben auf eine Begründung sowie auf Rechtsmittel verzichtet.

Rubrum

1

Dienstgericht für Richter

2

bei dem

3

Landgericht Düsseldorf