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Landgericht Düsseldorf·7 O 138/17·19.03.2018

Versäumnisurteil: Zahlung 15.750 € Zug um Zug gegen Übertragung von 3000 Genossenschaftsanteilen

ZivilrechtGesellschaftsrechtSchuldrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

In einem Versäumnisurteil wird die Beklagte zur Zahlung von 15.750 € nebst Zinsen seit 21.06.2017 verurteilt; die Leistung erfolgt Zug um Zug gegen die Übertragung von 3000 Genossenschaftsanteilen an die Beklagte. Zudem hat die Beklagte vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.082,90 € zu erstatten und trägt die Gerichtskosten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; es besteht die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch einen Rechtsanwalt.

Ausgang: Klage der Klägerin auf Zahlung, Übertragung von Genossenschaftsanteilen und Kostenerstattung vollständig stattgegeben; Urteil vorläufig vollstreckbar

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Versäumnisurteil kann sowohl eine Geldforderung als auch eine zu erfüllende Leistung (hier: Zug-um-Zug-Übertragung von Genossenschaftsanteilen) verbinden.

2

Vorgerichtliche Kosten können dem unterliegenden Teil auferlegt und als erstattungsfähige Position in das Urteil aufgenommen werden.

3

Die Kosten des Rechtsstreits werden regelmäßig der unterliegenden Partei auferlegt.

4

Gegen ein Versäumnisurteil ist der Einspruch statthaft; dieser ist binnen der in der Belehrung genannten Notfrist (zwei Wochen) einzulegen und kann nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen, wobei die Begründungspflicht und Formanforderungen zu beachten sind.

Tenor

Versäumnisurteil

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.750,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2017 zu zahlen.

2.

Die Verurteilung gemäß vorstehender Ziffer 1. erfolgt Zug um Zug gegen Übertragung von 3000 Genossenschaftsanteilen der 1801 E eG an die Beklagte.

3.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.082,90 € zu zahlen.

4.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

5.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Rubrum

1

2

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen das Versäumnisurteil ist der Einspruch statthaft. Dieser muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Landgericht Düsseldorf, X-Straße, 40227 Düsseldorf, eingehen. Die Frist beginnt mit der Zustellung dieses Urteils. Diese Frist kann nicht verlängert werden.Der Einspruch kann nur durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden.Der Einspruch muss die Bezeichnung des angefochtenen Urteils (Datum des Urteils, Geschäftsnummer und Parteien) sowie die Erklärung enthalten, dass Einspruch eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und zu begründen, insbesondere sind Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen. Nur die Frist zur Begründung des Einspruchs kann auf Antrag verlängert werden, wenn dadurch der Rechtsstreit nicht verzögert wird oder, wenn wichtige Gründe für die Verlängerung vorgetragen werden. Dieser Antrag muss ebenfalls innerhalb der Einspruchsfrist bei Gericht eingehen. Wenn der Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig begründet wird, kann allein deshalb der Prozess verloren werden.

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