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Landgericht Düsseldorf·4b O 34/15·01.02.2016

Verzichtsurteil: Klage auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung abgewiesen

ZivilrechtUnterlassungsrechtSchadensersatzrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin verlief mit Anträgen auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht gegen die Beklagten. Das Landgericht Düsseldorf erließ ein Verzichtsurteil und wies die Klage ab. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Klägerin auferlegt; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert ist im Tenor ausgewiesen.

Ausgang: Klage der Klägerin auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht abgewiesen; Kosten der Klägerin; Urteil vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

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Ein Verzichtsurteil kann ergehen, wenn die Klägerin gegenüber dem Gericht auf die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche verzichtet; das Gericht weist die Klage dann ab.

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Wird die Klage abgewiesen, trifft die unterlegene Partei regelmäßig die Kosten des Rechtsstreits.

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Ein Urteil kann auch bei Verzicht oder Klagerücknahme als vorläufig vollstreckbar erklärt werden.

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Der Streitwert ist in der Entscheidung anzugeben und kann sich im Verfahrensverlauf ändern; die Angabe ist Teil des Tenors.

Tenor

 Die Klägerin wird mit den Ansprüchen gegen die Beklagten auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert:

ursprünglich:               1.000.000,00 EUR

ab 21.04.2015              500.000,00 EUR

Rubrum

1

4b O 34/15Verkündet am 02.02.2016 Beihof, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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Landgericht Düsseldorf

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IM NAMEN DES VOLKES

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Verzichtsurteil

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In dem Rechtsstreit

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hat die 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf im schriftlichen Verfahren auf den Verhandlungsschlusszeitpunkt vom 21. Januar 2016 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Voß, die Richterin am Landgericht Dr. Thom und die Richterin am Landgericht Ginkel-Felekidis

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für  R e c h t  erkannt:

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              Die Klägerin wird mit den Ansprüchen gegen die Beklagten auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht abgewiesen.

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              Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

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              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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Streitwert:

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ursprünglich:               1.000.000,00 EUR

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ab 21.04.2015              500.000,00 EUR

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Dr. Voߠ             Dr. Thom              Ginkel-Felekidis

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Landgericht

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Beglaubigt

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Beihof

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Justizbeschäftigte