Kostenentscheidung: Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtsstreits
KI-Zusammenfassung
Der Landgerichtsbeschluss vom 9.1.2014 (4b O 157/12) trifft ausschließlich eine Kostenentscheidung: Die Klägerinnen werden zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Aus dem vorgelegten Auszug ergeben sich keine weiteren Entscheidungsgründe oder Sachfeststellungen. Der Tenor beschränkt sich auf die Kostentragung.
Ausgang: Klägerinnen zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt (Kostenentscheidung im Tenor)
Abstrakte Rechtssätze
Die Kostenentscheidung bestimmt, welche Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und kann als eigenständiger Tenor ergehen.
Grundsatz des Zivilprozesses: Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits, Abweichungen hiervon sind zu begründen.
Die Verteilung der Kosten richtet sich nach dem prozessualen Erfolg; bei teilweisem Obsiegen erfolgt eine dem Verhältnis des Erfolgs entsprechende Aufteilung.
Ein Beschluss kann im Tenor eine alleinige Kostenfestsetzung treffen, auch wenn im vorgelegten Auszug die Entscheidungsgründe nicht enthalten sind.
Tenor
Die Klägerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.