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Landgericht Düsseldorf·4b O 157/12·08.01.2014

Kostenentscheidung: Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtsstreits

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Der Landgerichtsbeschluss vom 9.1.2014 (4b O 157/12) trifft ausschließlich eine Kostenentscheidung: Die Klägerinnen werden zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Aus dem vorgelegten Auszug ergeben sich keine weiteren Entscheidungsgründe oder Sachfeststellungen. Der Tenor beschränkt sich auf die Kostentragung.

Ausgang: Klägerinnen zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt (Kostenentscheidung im Tenor)

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Kostenentscheidung bestimmt, welche Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und kann als eigenständiger Tenor ergehen.

2

Grundsatz des Zivilprozesses: Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits, Abweichungen hiervon sind zu begründen.

3

Die Verteilung der Kosten richtet sich nach dem prozessualen Erfolg; bei teilweisem Obsiegen erfolgt eine dem Verhältnis des Erfolgs entsprechende Aufteilung.

4

Ein Beschluss kann im Tenor eine alleinige Kostenfestsetzung treffen, auch wenn im vorgelegten Auszug die Entscheidungsgründe nicht enthalten sind.

Tenor

Die Klägerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.