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Landgericht Düsseldorf·4a O 84/18·13.01.2020

Aussetzung der Verhandlung wegen anhängiger Nichtigkeitsklage gegen DE A

Gewerblicher RechtsschutzPatentrechtPatentnichtigkeitsverfahrenSonstig

KI-Zusammenfassung

Das Landgericht Düsseldorf hat die Verhandlung bis zur erstinstanzlichen Entscheidung des Bundespatentgerichts über die Nichtigkeitsklage gegen das Patent DE A ausgesetzt. Damit ruht das Zivilverfahren, bis die Patentgültigkeit in der Hauptsache vor dem Bundespatentgericht entschieden ist. Der Beschluss betrifft die parallele Bearbeitung von Patentnichtigkeits- und Zivilverfahren.

Ausgang: Verhandlung bis zur erstinstanzlichen Entscheidung des Bundespatentgerichts über die Nichtigkeitsklage gegen DE A ausgesetzt

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Zivilgericht kann die Verhandlung aussetzen, solange über eine beim Bundespatentgericht anhängige Nichtigkeitsklage gegen das streitgegenständliche deutsche Patent entschieden wird.

2

Die Aussetzung kann bis zur erstinstanzlichen Entscheidung des Bundespatentgerichts angeordnet werden.

3

Die Entscheidung über die Nichtigkeit eines deutschen Patents obliegt dem Bundespatentgericht; das Zivilgericht kann wegen der anhängigen Nichtigkeitsklage die Fortführung des Zivilverfahrens aussetzen.

4

Die Aussetzung bezieht sich auf die Fortführung der Verhandlung im Zivilprozess und ist ein prozessuales Steuerungsmittel bei parallelen Patentverfahren.

Tenor

wird die Verhandlung bis zur erstinstanzlichen Entscheidung des Bundespatentgerichts über die Nichtigkeitsklage gegen das DE A ausgesetzt.