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Landgericht Düsseldorf·4a O 76/13·18.01.2021

Gebrauchsmusterstreit: Klage auf Unterlassung und Auskunft abgewiesen (Verzichtsurteil)

Gewerblicher RechtsschutzGebrauchsmusterrechtUnterlassungs- und Leistungsklagen im SchutzrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin verlangte Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Rückruf und Feststellung von Schadensersatz wegen der angeblichen Verletzung des deutschen Gebrauchsmusters DE A durch Einzelkettenringe („Single Ring Narrow/Wide“). Das Landgericht Düsseldorf erließ ein Verzichtsurteil und wies die Klage ab. Die Klägerin wurde zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; Streitwert 250.000 EUR.

Ausgang: Klage wegen Verletzung des Gebrauchsmusters als Verzichtsurteil abgewiesen; Klägerin trägt die Kosten

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Verzichtsurteil dokumentiert die Aufgabe des Klagebegehrens durch den Kläger und führt zur Abweisung der Klage durch das Gericht.

2

Bei Abweisung der Klage trifft die unterlegene Partei grundsätzlich die Kostenentscheidung; das Gericht kann die Kosten der unterliegenden Partei auferlegen.

3

Gerichte können die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils anordnen, auch wenn das Verfahren mit Abweisung endet.

4

Das Gericht hat den Streitwert zur Bestimmung der Kosten- und Gebührenfolgen festzusetzen.

Tenor

I.              Die Klägerin wird mit ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung, Rückruf und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung des Deutschen Gebrauchsmusters DE A durch Angebot, in den Verkehr Bringen und/oder zu diesen Zwecken Einführens oder Besitzens in der Bundesrepublik Deutschland von Einzelkettenringen für eine Fahrradvorderkurbelanordnung („Single Ring Narrow/Wide“) abgewiesen.

II.              Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

III.              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.              Der Streitwert wird auf 250.000,-- EUR festgesetzt.