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Landgericht Düsseldorf·4a O 67/15·19.11.2020

Abweisung der Patentklage wegen angeblicher Verletzung des Deutschen Patents DE A

Gewerblicher RechtsschutzPatentrechtPatentverletzungsverfahrenAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin begehrte Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Rückruf, Zahlung und Feststellung von Schadensersatz wegen angeblicher Verletzung des Deutschen Patents DE A durch Herstellung, Angebot und Vertrieb von Trägerbalken für den Bodenaufbau von Lastfahrzeugen. Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage abgewiesen und der Klägerin die Kosten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ausgang: Klage wegen behaupteter Patentverletzung abgewiesen; Klägerin trägt die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ansprüche aus Patentverletzung (Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Rückruf, Schadensersatz, Feststellung) sind abzuweisen, wenn die für ihren Erfolg erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind.

2

Die Klägerin trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer Patentverletzung durch Herstellung, Angebot oder Vertrieb.

3

Die unterlegene Partei hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

4

Ein Urteil kann vom Gericht zur vorläufigen Vollstreckbarkeit bestimmt werden.

Tenor

I.              Die Klägerin wird mit ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Vernichtung, Rückruf aus den Vertriebswegen, Zahlung sowie Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung des Deutschen Patents DE A durch Herstellen, Angebot und Vertrieb von Trägerbalken für den Bodenaufbau von Lastfahrzeugen abgewiesen.

II.              Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

III.              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.