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Landgericht Düsseldorf·4a O 19/18·18.12.2019

Aussetzung des Patentverletzungsverfahrens bis zur Entscheidung des Bundespatentgerichts

Gewerblicher RechtsschutzPatentrechtPatentnichtigkeitsverfahrenSonstig

KI-Zusammenfassung

Das Landgericht Düsseldorf setzt das Verfahren bis zur erstinstanzlichen Entscheidung des Bundespatentgerichts über das Klagepatent DE A aus und legt den Streitwert auf 500.000 EUR fest. Die Aussetzung dient der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen und der effizienten Verfahrensführung, da die Gültigkeit des Patents entscheidungserheblich ist. Eine materielle Prüfung wird nach Entscheidung des BPatG durchgeführt.

Ausgang: Verfahren bis zur erstinstanzlichen Entscheidung des Bundespatentgerichts über das Klagepatent ausgesetzt; Streitwert auf 500.000 EUR festgesetzt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Zivilverfahren wegen angeblicher Patentverletzung kann ausgesetzt werden, solange beim Bundespatentgericht ein erstinstanzliches Nichtigkeitsverfahren über das streitgegenständliche Patent anhängig ist, sofern die Entscheidung für den Ausgang des Zivilverfahrens erheblich sein kann.

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Die Aussetzung des Verfahrens verfolgt das Ziel, widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden und eine effiziente Prozessführung zu gewährleisten, wenn die Klärung der Patentgültigkeit für die materiellen Ansprüche von zentraler Bedeutung ist.

3

Das Zivilgericht ist befugt, trotz Aussetzung den Streitwert für das anhängige Verfahren festzusetzen, um Kosten- und Gebührenfragen zu regeln.

4

Eine Aussetzung kommt nur in Betracht, soweit die Entscheidung des Patentgerichts voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Sach- und Rechtslage des Zivilverfahrens hat.

Tenor

wird das Verfahren bis zur erstinstanzlichen Entscheidung des Bundespatentgerichts über das Klagepatent DE A ausgesetzt.

Der Streitwert wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.

Rubrum

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4a O 19/18

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LANDGERICHT DÜSSELDORF

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Verkündet am 19.12.2019

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, Justizhauptsekretärin

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als Urkundsbeamtin

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der Geschäftsstelle

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In dem Rechtsstreit

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wird das Verfahren bis zur erstinstanzlichen Entscheidung des Bundespatentgerichts über das Klagepatent DE A ausgesetzt.

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Der Streitwert wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.

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Vorsitzender Richter am LandgerichtRichter am LandgerichtRichterin am Landgericht