Zahlungsurteil: Beklagter zur Zahlung von 27.054,65 DM nebst Zinsen verurteilt
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin begehrte Zahlung; das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 27.054,65 DM zuzüglich 4 % Zinsen seit dem 27.09.1998. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil wurde vorläufig vollstreckbar erklärt. Weitergehende Entscheidungsgründe sind im Tenor nicht enthalten.
Ausgang: Klage der Klägerin auf Zahlung von 27.054,65 DM nebst Zinsen und Kosten vollständig stattgegeben; Urteil vorläufig vollstreckbar
Abstrakte Rechtssätze
Ein Zahlungsurteil begründet gegenüber dem Schuldner die Verpflichtung zur Leistung der titulierten Geldforderung in der im Urteil bestimmten Höhe.
Bei Zuerkennung einer Geldforderung kann das Gericht dem Gläubiger Zinsen in der vom Gericht bestimmten Höhe und ab dem vom Gericht festgelegten Zeitpunkt zusprechen.
Die unterliegende Partei ist grundsätzlich zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verpflichtet.
Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden, sodass die Vollstreckung trotz anhängiger Rechtsmittel möglich ist.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.054,65 DM (in Worten: siebenundzwanzigtausendvierundfünfzig 65/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 27.09.1998 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.