Anerkenntnisurteil zur Durchsetzung einer Geldforderung mit Zinsfestsetzung
KI-Zusammenfassung
Das Landgericht Düsseldorf erließ ein Anerkenntnisurteil und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 8.882,00 € nebst Zinsen seit dem 24.02.2012 sowie zu weiteren 848,37 € nebst Zinsen seit dem 01.08.2012. Der Beklagte wurde zur Tragung der Prozesskosten verurteilt; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Es sind keine Urteilsgründe vorhanden. Gegenstand ist die Vollstreckung einer anerkannten Geldforderung.
Ausgang: Anerkenntnisurteil: Beklagter zur Zahlung von 8.882,00 € und 848,37 € nebst Zinsen verurteilt; Kosten trägt der Beklagte; Urteil vorläufig vollstreckbar.
Abstrakte Rechtssätze
Ein Anerkenntnisurteil führt zur formellen Verurteilung des Beklagten zur Leistung des anerkannten Geldbetrags und begründet einen vollstreckbaren Titel für die in ihm festgesetzte Forderung.
Werden Zinsen und deren Fälligkeit im Tenor angegeben, sind diese in der festgelegten Höhe und ab dem dort genannten Datum zu zahlen.
Das Gericht trifft im Urteil eine Kostenentscheidung; bei Verurteilung werden dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, soweit dies angeordnet ist.
Das Gericht kann das Urteil als vorläufig vollstreckbar erklären, wodurch die sofortige Vollstreckung trotz eingelegter Rechtsmittel ermöglicht wird.
Zitiert von (1)
1 neutral
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.882,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Februar 2012 sowie weitere 848,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 8.882,00 Euro
Rubrum
Es liegen keine Urteilsgründe vor.