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Landgericht Düsseldorf·2b O 182/02·29.04.2003

Schmerzensgeldklage gegen das Land: Zahlung von 10.000 €, sonstige Klage abgewiesen

ZivilrechtDeliktsrechtSchadensersatzrechtTeilweise stattgegeben

KI-Zusammenfassung

Der Kläger forderte Schmerzensgeld vom beklagten Land. Das Landgericht verurteilte das Land zur Zahlung von 10.000 € Schmerzensgeld, wies die übrigen Klageanträge jedoch ab. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Ausgang: Klage teilweise stattgegeben: Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 10.000 € stattgegeben, übrige Klageabweisungen; Kläger trägt die Kosten.

Abstrakte Rechtssätze

1

Schmerzensgeld kann auch gegenüber Trägern der öffentlichen Hand zugesprochen werden, wenn dem Anspruchsteller durch deren Verhalten ein immaterieller Schaden entstanden ist.

2

Zur Zuerkennung von Schmerzensgeld muss der Anspruchsteller den schädigenden Sachverhalt substantiiert darlegen und das Verschulden oder die Verantwortlichkeit des Anspruchsgegners nachvollziehbar gemacht werden.

3

Bei teilweiser Stattgabe einer Klage ist über die Kosten des Rechtsstreits entsprechend dem Ausgang der Hauptsache zu entscheiden; in der Regel trägt die unterlegene Partei die Kosten.

4

Ein Urteil kann gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar erklärt werden; die Sicherheitsleistung kann prozentual am zu vollstreckenden Betrag bemessen werden.

Vorinstanzen

Oberlandesgericht Düsseldorf, 15 U 98/03 [NACHINSTANZ]

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Rubrum

1

(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)