Klageabweisung – Kosten zu Lasten der Klägerin; Urteil vorläufig vollstreckbar
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin hat vor dem Landgericht Düsseldorf Klage erhoben; das Gericht hat die Klage im Urteil abgewiesen. Der Tenor bestimmt, dass die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, was im Tenor mit einer konkreten Sicherheitsleistung angeordnet wurde. Weitere Entscheidungsgründe sind im bereitgestellten Auszug nicht enthalten.
Ausgang: Die Klage der Klägerin wird abgewiesen; Klägerin trägt die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung
Abstrakte Rechtssätze
Bei vollständiger Abweisung der Klage trägt der Kläger grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits.
Ein Urteil kann im Tenor als vorläufig vollstreckbar erklärt werden; die Vorläufige Vollstreckbarkeit kann an die Leistung einer Sicherheitsleistung geknüpft werden.
Die Höhe der Sicherheitsleistung obliegt der gerichtlichen Anordnung und kann einen prozentualen Aufschlag auf den jeweils zu vollstreckenden Betrag vorsehen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.