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Landgericht Düsseldorf·11 O 487/01·26.11.2002

Klageabweisung durch Landgericht Düsseldorf; vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung

ZivilrechtZivilprozessrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin hatte vor dem Landgericht Düsseldorf Klage erhoben; das Gericht wies die Klage ab. Die Klägerin wurde zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Entscheidungsgründe sind im vorliegenden Auszug nicht enthalten.

Ausgang: Klage der Klägerin wird abgewiesen; Klägerin trägt die Prozesskosten; Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung (110 %).

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird eine Klage abgewiesen, trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits.

2

Das Gericht kann die Vollstreckbarkeit eines Urteils vorläufig anordnen und diese von der Leistung einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

3

Die Höhe der Sicherheitsleistung kann prozentual zum beizutreibenden Betrag festgesetzt werden.

4

Aus dem alleinigen Tenor eines Urteils lassen sich ohne beigefügte Entscheidungsgründe keine tragenden materiellen Feststellungen oder rechtlichen Begründungen erschließen.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.