Themis
Anmelden
Landgericht Düsseldorf·11 O 226/07·21.04.2010

Verurteilung zur Zahlung von 6.488,55 € nebst Zinsen (LG Düsseldorf)

ZivilrechtSchuldrechtAllgemeines ZivilrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 6.488,55 € an die Klägerin sowie zur Entrichtung von Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz: aus 6.455,41 € seit dem 08.06.2004 und aus 33,14 € seit dem 22.08.2005. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ausgang: Klage der Klägerin auf Zahlung von 6.488,55 € nebst Zinsen vollumfänglich stattgegeben; Beklagte trägt Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Urteil kann die Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme nebst Verzugszinsen in einer bestimmten Höhe und mit unterschiedlichen Zinsbeginnszeitpunkten enthalten.

2

Verzugszinsen sind für einzelne Teilbeträge ab dem jeweils festgestellten Fälligkeits- oder Verzugstage gesondert zu bemessen.

3

Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits, sofern das Gericht sie zur Kostentragung verurteilt.

4

Gerichte können ein Urteil zur vorläufigen Vollstreckung zulassen, um die Durchsetzbarkeit des Zahlungsanspruchs zu sichern.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.488,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.455,41 € seit dem 08.06.2004 und aus weiteren 33,14 € seit dem 22.08.2005 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.