Verurteilung zur Zahlung von 6.488,55 € nebst Zinsen (LG Düsseldorf)
KI-Zusammenfassung
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 6.488,55 € an die Klägerin sowie zur Entrichtung von Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz: aus 6.455,41 € seit dem 08.06.2004 und aus 33,14 € seit dem 22.08.2005. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ausgang: Klage der Klägerin auf Zahlung von 6.488,55 € nebst Zinsen vollumfänglich stattgegeben; Beklagte trägt Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar.
Abstrakte Rechtssätze
Ein Urteil kann die Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme nebst Verzugszinsen in einer bestimmten Höhe und mit unterschiedlichen Zinsbeginnszeitpunkten enthalten.
Verzugszinsen sind für einzelne Teilbeträge ab dem jeweils festgestellten Fälligkeits- oder Verzugstage gesondert zu bemessen.
Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits, sofern das Gericht sie zur Kostentragung verurteilt.
Gerichte können ein Urteil zur vorläufigen Vollstreckung zulassen, um die Durchsetzbarkeit des Zahlungsanspruchs zu sichern.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.488,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.455,41 € seit dem 08.06.2004 und aus weiteren 33,14 € seit dem 22.08.2005 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.