Urteil: Klage auf Zahlung von 44.000 € nebst Zinsen und Kosten stattgegeben
KI-Zusammenfassung
Der Kläger begehrte Zahlung eines Geldbetrags; das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 44.000,00 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.04.2007. Zusätzlich wurden €30 Mahnkosten und €388,59 vorgerichtliche Anwaltsvergütung zugesprochen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ausgang: Klage des Klägers auf Zahlung von 44.000 € nebst Zinsen, Mahnkosten und vorgerichtlicher Anwaltsvergütung stattgegeben
Abstrakte Rechtssätze
Bei Bestehen einer fälligen Geldforderung kann das Gericht den Beklagten zur Zahlung des Kapitalbetrags nebst Zinsen ab einem konkret bestimmten Zeitpunkt verurteilen.
Neben dem Kapitalbetrag kann das Gericht nachgewiesene Mahnkosten und vorgerichtliche Rechtsanwaltsvergütung dem Unterlegenen auferlegen.
Die unterlegene Partei hat regelmäßig die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; das Gericht kann das Urteil als vorläufig vollstreckbar aussprechen.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 44.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.04.2007 nebst € 30,00 Mahnkosten und € 388,59 Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.