Themis
Anmelden
Landgericht Düsseldorf·10 O 246/07·11.09.2007

Urteil: Klage auf Zahlung von 44.000 € nebst Zinsen und Kosten stattgegeben

ZivilrechtSchuldrechtZivilprozessrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Der Kläger begehrte Zahlung eines Geldbetrags; das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 44.000,00 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.04.2007. Zusätzlich wurden €30 Mahnkosten und €388,59 vorgerichtliche Anwaltsvergütung zugesprochen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ausgang: Klage des Klägers auf Zahlung von 44.000 € nebst Zinsen, Mahnkosten und vorgerichtlicher Anwaltsvergütung stattgegeben

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei Bestehen einer fälligen Geldforderung kann das Gericht den Beklagten zur Zahlung des Kapitalbetrags nebst Zinsen ab einem konkret bestimmten Zeitpunkt verurteilen.

2

Neben dem Kapitalbetrag kann das Gericht nachgewiesene Mahnkosten und vorgerichtliche Rechtsanwaltsvergütung dem Unterlegenen auferlegen.

3

Die unterlegene Partei hat regelmäßig die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; das Gericht kann das Urteil als vorläufig vollstreckbar aussprechen.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 44.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.04.2007 nebst € 30,00 Mahnkosten und € 388,59 Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.