Berichtigung des Rubrums: Korrektur des Geburtsdatums im Beschluss
KI-Zusammenfassung
Das Landgericht Dortmund berichtigt im vorliegenden Beschluss das Rubrum eines zuvor ergangenen Beschlusses. Konkret wird das Geburtsdatum des Betroffenen im Rubrum berichtigt. Die Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen weiteren Entscheidungstext. Die Berichtigung ist eine formelle Korrektur und berührt nicht die materiellen Rechtsfolgen.
Ausgang: Berichtigung des Rubrums hinsichtlich des Geburtsdatums des Betroffenen vorgenommen
Abstrakte Rechtssätze
Ein Gericht kann das Rubrum eines bereits ergangenen Beschlusses berichtigen, wenn eine offensichtliche Unrichtigkeit in den Stammdaten des Beteiligten vorliegt.
Zur Berichtigung rein formeller Angaben genügt in der Regel ein entsprechender Beschluss; ausführliche Entscheidungsgründe sind nicht erforderlich, soweit die Korrektur keinen materiellen Eingriff bedeutet.
Die Berichtigung von Stammdaten im Rubrum verändert nicht die materiellen Rechtsfolgen des zugrunde liegenden Beschlusses.
Ein Beschluss kann neben dem Tenor ohne weiteren Entscheidungstext bestehen, wenn keine ergänzenden Begründungen für die formelle Korrektur erforderlich sind.
Tenor
Das Rubrum des Beschlusses des Landgerichts Dortmund vom 15.01.2018 wird dahin berichtigt, dass der Betroffene am 00.00.1987 geboren ist.
Rubrum
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.