Unterlassung unzulässiger Bankgebühren im Preis- und Leistungsverzeichnis gegenüber Verbrauchern
KI-Zusammenfassung
Der Kläger beantragte Unterlassung gegen die Bank, bestimmte in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführte Vergütungsklauseln im standardisierten Verkehr mit Verbrauchern nicht mehr zu verwenden. Das Landgericht gab dem Antrag statt und untersagte die Verwendung der aufgelisteten oder inhaltsgleichen Klauseln, Verträge mit Unternehmern bleiben unberührt. Zur Durchsetzung setzte das Gericht Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft an; die Kosten trägt die Antragsgegnerin, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ausgang: Unterlassungsantrag gegen Verwendung bestimmter Vergütungsklauseln im Verbraucherpreisverzeichnis der Bank stattgegeben
Abstrakte Rechtssätze
Ein Gericht kann einem Kreditinstitut untersagen, bestimmte inhaltsgleiche Vergütungsklauseln in seinem Preis- und Leistungsverzeichnis im standardisierten Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern zu verwenden.
Das Verbot erstreckt sich nicht auf Vertragsverhältnisse mit Unternehmern; eine Ausnahme für unternehmerische Verträge ist zu berücksichtigen.
Zur Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung kann das Gericht Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft androhen und damit Sanktionen für Zuwiderhandlungen festsetzen.
Die obsiegende Partei hat regelmäßig die Kosten des Unterlassungsverfahrens zu tragen; das Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden.
Tenor
1.
Der Antragsgegnerin wird es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzsetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 3 Monaten, zu vollstrecken an den Vorstandsmitgliedern, untersagt, für Bankgeschäfte in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis im standardisierten Geschäftsverkehr die folgenden oder eine dieser inhaltsgleichen Vergütungsklauseln zu verwenden, soweit es sich nicht um Verträge mit einem Unternehmer handelt:
"Zwangsauszug 2,00
Sperre VR-Bank¬Card einmalig 10,00
Rückforderung einer VR-Bank¬Card wegen mangelnder Bonität 10,00
Bearbeitung von Schadensfällen 25,00
Abtretung, Rangänderungen und Pfandentlassung bei Grund-
pfandrechten - pro Vorgang zzgl. Fremdkosten 50,00
Bearbeitung von vorzeitigen Darlehensrückzahlungen
(bei bestehenden Zinsbindungen) bzw. Nichtabnahme von
zugesagten Darlehensbeträge
- Bearbeitungspauschale 150,00
- durch Anschreiben Darlehen 1. Mahnung 5,00
- durch Anschreiben Darlehen 2. Mahnung 5,00
- durch Anschreiben Darlehen 3. Mahnung 5,00
- durch Anschreiben Kontokorrent 1. Mahnung 5,00
- durch Anschreiben Kontokorrent 2. Mahnung 5,00
Aufkündigung einer Geschäftsverbindung durch uns
- 1,00 % des Forderungsbetrags min. 30,00
Sicherheitenverwertung min. 80,00
- 1 % der Sicherheiten max. 300,00
Grundpreis Darlehenskonto (Neukonten) 0,80 p.M.
Reklamationsgebühren + fremde Kosten 10,00
Adressanfragen zu Kartenzahlungen unserer Kunden 25,00"
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 40.000,00 € EUR festgesetzt.