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Landgericht Dortmund·5 O 200/11·19.07.2011

LG Dortmund: Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung von 134.973,33 € verurteilt (5 O 200/11)

ZivilrechtForderungsrechtZivilprozessrecht (Kosten/Vollstreckung)Stattgegeben

KI-Zusammenfassung

Das Landgericht Dortmund verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 134.973,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2010. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das veröffentlichte Dokument enthält neben dem Tenor keinen Entscheidungstext, weshalb die Entscheidungsgründe im vorliegenden Auszug nicht ersichtlich sind.

Ausgang: Klage der Klägerin auf Zahlung in Höhe von 134.973,33 € vollständig stattgegeben; Kosten den Beklagten auferlegt; Urteil vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Urteil kann Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung eines konkreten Geldbetrags nebst Zinsen verurteilen.

2

Das Gericht kann im Urteil die Kosten des Rechtsstreits den unterliegenden Parteien als Gesamtschuldner auferlegen.

3

Ein Urteil kann ausdrücklich als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen trotz Nichtrechtskraft möglich werden.

4

Der Tenor eines Urteils begründet die verbindliche Entscheidung; fehlt ein erläuternder Entscheidungstext, bleiben die im Tenor getroffenen Feststellungen ohne publizierte Begründung.

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 134.973,33 € (i.W.: einhundertvierunddreißig-tausendneunhundertdreiundsiebzig 33/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Rubrum

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.