LG Dortmund: Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung von 134.973,33 € verurteilt (5 O 200/11)
KI-Zusammenfassung
Das Landgericht Dortmund verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 134.973,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2010. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das veröffentlichte Dokument enthält neben dem Tenor keinen Entscheidungstext, weshalb die Entscheidungsgründe im vorliegenden Auszug nicht ersichtlich sind.
Ausgang: Klage der Klägerin auf Zahlung in Höhe von 134.973,33 € vollständig stattgegeben; Kosten den Beklagten auferlegt; Urteil vorläufig vollstreckbar.
Abstrakte Rechtssätze
Ein Urteil kann Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung eines konkreten Geldbetrags nebst Zinsen verurteilen.
Das Gericht kann im Urteil die Kosten des Rechtsstreits den unterliegenden Parteien als Gesamtschuldner auferlegen.
Ein Urteil kann ausdrücklich als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen trotz Nichtrechtskraft möglich werden.
Der Tenor eines Urteils begründet die verbindliche Entscheidung; fehlt ein erläuternder Entscheidungstext, bleiben die im Tenor getroffenen Feststellungen ohne publizierte Begründung.
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 134.973,33 € (i.W.: einhundertvierunddreißig-tausendneunhundertdreiundsiebzig 33/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Rubrum
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.