Feststellung: Widerruf wandelt Darlehensvertrag in Abwicklungsverhältnis
KI-Zusammenfassung
Das Landgericht Dortmund stellt fest, dass der Darlehensvertrag vom 04.11.2006 durch die Widerrufserklärung vom 22.06.2015 in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt worden ist. Streitgegenstand war die Wirksamkeit des Widerrufs und seine rechtlichen Folgen für das Vertragsverhältnis. Das Gericht gab die Feststellungsklage zuerkennt und begründete dies mit Wirksamkeit der Widerrufserklärung. Die Beklagte trägt die Kosten bis zu einem Streitwert von 80.000 €; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.
Ausgang: Feststellungsklage erfolgreich: Widerruf wandelt Darlehensvertrag in Abwicklungsverhältnis; Beklagte trägt Kosten bis 80.000 €
Abstrakte Rechtssätze
Eine wirksame Widerrufserklärung führt zur Umwandlung eines Darlehensvertrags in ein Abwicklungsverhältnis.
Wird ein Vertrag durch Widerruf in ein Abwicklungsverhältnis überführt, sind die sich daraus ergebenden Rückabwicklungsansprüche nach den Grundsätzen der vertraglichen Rückabwicklung zu beurteilen.
Bei obsiegender Feststellungsklage entscheidet das Gericht über die Kosten des Rechtsstreits nach dem festgestellten Streitwert.
Ein Urteil kann gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar erklärt werden, um die Durchsetzbarkeit der Entscheidung sicherzustellen.
Zitiert von (2)
1 zustimmend · 1 neutral
Tenor
1.
Es wird festgestellt, dass der streitgegenständliche Darlehensvertrag vom 04.11.2006 zur Vertragsnummer ########## über einen Nennbetrag von 150.000,00 € durch die mit anwaltlichem Schreiben vom 22.06.2015 erfolgte Widerrufserklärung in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt worden ist.
2.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 80.000,00 €.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.